Heidemarie Mundlos MdL
09. 02. 2010 Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Regelungen im SGB II bezogen auf die Ermittlung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Heidemarie Mundlos: "Ich freue mich, dass insbesondere die Berechnung der Kinderregelsätze künftig auf eine transparente und nachvollziehbare Grundlage gestellt wird."
Der Urteilsbegründung zufolge habe die Festsetzung der Regelleistungen auf Basis verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu geschehen. Die aktuellen Regelsätze entsprechen nicht diesen Anforderungen. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei zwar grundsätzlich eine geeignete Berechnungsgrundlage, jedoch müsse der Gesetzgeber sorgfältig erläutern und begründen, wie er daraus die einzelnen Regelsatzhöhen ableitet. Dies betrifft insbesondere die spezielle Bedarfssituation von Kindern.
"An diesem Punkt müssen wir zudem künftig besser gewährleisten, dass für Kinder ausgezahlte Leistungen auch vollumfänglich den Kindern zu Gute kommen", betonte die Sozialexpertin der CDU-Landtagsfaktion Heidemarie Mundlos.