David McAllister MdL
17. 02. 2010 Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Niedersächsische Landtag heute in einer aktuellen Stunde mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende befasst. Im Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelte Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt. Dem Bundesgesetzgeber wurde auferlegt, bis Ende 2010 eine verfassungskonforme Lösung umzusetzen.
CDU-Fraktionsvorsitzender David McAllister erklärte im Plenum: „Der Niedersächsische Landtag hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehrfach mit der erforderlichen Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende befasst. Nun ist Bewegung in die Frage gekommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Ministerpräsidenten der Union und die Bundesarbeitsministerin haben sich geeinigt. Wir begrüßen diesen wegweisenden Vorschlag und danken Ministerpräsident Christian Wulff für seinen entscheidenden Beitrag.“
Nun sei die Möglichkeit eröffnet, um die Hilfe für Arbeitssuchende zum Wohl der Betroffenen in der bisherigen Form fortführen zu können. Es gehe dabei um Leistung aus einer Hand, entweder durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen in den Jobcentern, oder durch die so genannten Optionskommunen.
Wegen der erforderlichen 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat läge es jetzt an der SPD, ihrer mehrfach angekündigten Kooperationsbereitschaft auch Taten folgen zu lassen, so David McAllister. Im Niedersächsischen Landtag gebe es einen fraktionsübergreifenden Konsens: Die Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Arbeitsvermittlung müsse unverzüglich geregelt werden. Gerade auch angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Es ginge um die Frage, wie Millionen von Menschen, die dringend nach Arbeit suchen, effektiv vom Staat dabei unterstützt werden. Und ebenso ginge es um ein effizientes Verwaltungsverfahren zur Auszahlung der Leistungen von pro Jahr immerhin mehr als 40 Milliarden Euro.
„Die Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion haben sich mehrfach entschieden für eine Verfassungsänderung ausgesprochen, um so weiter Leistungen aus einer Hand zu gewährleisten. Und wir setzen auch zukünftig auf die Kompetenz vor Ort. Wir plädieren für eine Wahlfreiheit der Kommunen: entweder Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit oder selbstorganisierte Hilfe. Beides hat sich bewährt!“, stellte David McAllister klar.
In Niedersachsen gäbe es Vielfalt und damit einen Wettbewerb bei der Leistungserbringung: 13 niedersächsische Optionskommunen, 30 Arbeitsgemeinschaften und vier getrennte Trägerschaften in den Landkreisen Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle und der Wesermarsch. Entscheidend für die Wahl der Organisationsform müsse stets das optimale Ergebnis zum Wohl der Menschen vor Ort sein.
Das bedeutet aus Sicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden konkret: „Wer optieren möchte, sollte auch optieren dürfen und die Aufgabe eigenverantwortlich unter der Rechtsaufsicht des Bundes wahrnehmen.“ Für eine zahlenmäßige Begrenzung der Optionskommunen – wie es die SPD gefordert hat – gäbe es keinen Grund. „Die SPD muss diese Position aufgeben und zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung stehen. „Ein Scheitern der Verhandlungen wäre den Menschen in diesem Lande nicht vermittelbar!“, betonte David McAllister.
Das Gebot der Stunde heiße: Pragmatismus statt Ideologie, zum Vorteil für die Arbeitssuchenden, die bestmöglich betreut und vermittelt werden sollen. Und zum Vorteil für die vielen Mitarbeiter vor Ort, die wissen wollen, wo und wie sie zukünftig ihre wertvolle Arbeit erbringen werden. „Dann, und nur dann können wir unser selbst gestecktes Ziel erreichen, möglichst viele Menschen schnell und dauerhaft in Arbeit zu bringen. Deshalb brauchen wir die Änderung des Grundgesetzes und zwar jetzt!“, forderte der CDU-Fraktionsvorsitzende abschließend.