Gesetz zur Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen ist ein Meilenstein in der niedersächsischen Schulgeschichte

17. August 2010 - 12:04

In dieser Woche bringen CDU und FDP ein neues Schulgesetz in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel des neuen Schulgesetzes ist es, die berufsbildenden Schulen zu vollständig eigenverantwortlichen Kompetenzzentren zu entwickeln. „Das ist ein Meilenstein in der Schulgeschichte des Landes Niedersachsen“, betonten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Klare und der schulpolitische Sprecher Dr. Karl-Ludwig von Danwitz.

Grundlage für das neue Schulgesetz ist ein Schulversuch in 19 berufsbildenden Schulen im Land, der zum Ende des Jahres 2010 ausläuft. „Das Modell war so erfolgreich, dass wir jetzt die volle Eigenverantwortung auf alle 135 Berufsschulen ausweiten“, sagte Karl-Heinz Klare.

Der schulpolitische Sprecher Dr. Karl-Ludwig von Danwitz wies darauf hin, dass die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Grüne diesen Schulversuch gemeinsam auf den Weg gebracht haben und nun weiterentwickeln wollen.

Folgende Eckpunkte werden mit dem Schulgesetz umgesetzt:

  1. Alle berufsbildenden Schulen erhalten einen Schulvorstand, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler- bzw. Elternvertreter und außerschulische Mitglieder gemeinsam vertreten sind. Dieser Schulvorstand hat weitgehende Kompetenzen zur Gestaltung der Schule.
  2. Jede Schule kann einen Beirat als Beratungsgremium einrichten. In diesem Beirat können außerschulische Partner der Schule sitzen. Dieser Beirat kann bei der Weiterentwicklung der Schule und bei der Außendarstellung hilfreich tätig werden. In diesen beiden Gremien sollen auch interessierte Vertreter der Wirtschaft einbezogen werden. Dadurch werden die berufsbildenden Schulen stärker in die regionale Wirtschaft und den Ausbildungsmarkt verankert.
  3. Die jeweilige berufsbildende Schule erhält ein gemeinsames Budget aus Mitteln des Schulträgers und Mitteln des Landes. Damit verfügt die berufsbildende Schule über die Möglichkeit, alle Entscheidungen zur sächlichen und zur personellen Ausstattung in eigener Verantwortung zu übernehmen.
  4. Die berufsbildende Schule kann sich an Maßnahmen von anderen Veranstaltern zur beruflichen Fortbildung beteiligen. Dadurch kann die schulische Infrastruktur in unseren gut ausgestatteten berufsbildenden Schulen gemeinsam mit anderen Trägern der Fortbildung genutzt werden. Die Schule kann dadurch auch Einnahmen erzielen.

Karl-Heinz Klare und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz bedanken sich bei den Kollegien der 19 Modellschulen in Niedersachsen. Mit ihrer Arbeit haben sie eine gute Grundlage für dieses Gesetz geschaffen. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz in der Oktobersitzung des Niedersächsischen Landtages verabschiedet und zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

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