Der Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Friedrich-Otto Ripke, erklärte anlässlich der Aktuellen Stunde im Niedersächsischen Landtag zum "Kopftuch-Urteil": "Eine Lehrerin mit Kopftuch hat im Unterricht nichts zu suchen. Das islamische Kopftuch ist anders als die christlichen Symbole nicht nur ein Glaubensbekenntnis, sondern auch politische Botschaft. Es steht für die mindere Stellung der Frau und religiösen Fundamentalismus. Beides ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar."
Das Kopftuch-Verbot sei keine Frage der Religionsfreiheit und habe somit auch keine Auswirkungen auf das Tragen von Kreuzen im Unterricht, so Ripke weiter. Es handele sich hier vielmehr um eine Frage des Mäßigungsgebotes für Beamte. Im Grundgesetz sei die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben. Von Beamten müsse man verlangen, dass sie vorbehaltlos zur Verfassung stünden. Eine Lehrerin, die ein Kopftuch trage, sei dazu nicht bereit und somit für den Schuldienst ungeeignet. Es gehöre zum Wesen einer wehrhaften Demokratie, sich gegen solche Bestrebungen zur Wehr zu setzen.
Ripke wies darauf hin, dass der Islam das Tragen von Kopftüchern nicht vorschreibe. Vielmehr werde das Kopftuch zunehmend als Mittel der Abgrenzung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen genutzt. Dies trage zur Spaltung der Gesellschaft bei. "Es macht keinen Sinn Islam-Unterricht an den Schulen einzuführen, wenn wir Staatsbediensteten gestatten, diese Integrationsbemühungen durch ihr Auftreten zu konterkarieren."
Eine Gleichsetzung von christlichen Symbolen und islamischem Kopftuch lehnt der CDU-Generalsekretär auch aufgrund "der prägenden Bedeutung der christlichen und jüdischen Religion für unsere Kultur" ab. Dies komme sowohl in der Niedersächsischen Verfassung wie auch im Schulgesetz zum Ausdruck. "Und dies wird mit der CDU so bleiben."