Gesundheitspolitik ist für uns vor allem die Gesundheitsprävention und die Sicherung eines modernen medizinischen Standards in der ambulanten und stationären Versorgung. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung frühzeitig vor gefährlichen Krankheitserregern zu schützen. Deshalb haben wir beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt ein Zentrum für Gesundheits- und Infektionsschutz (ZGI) eingerichtet. Auch durch die Einrichtung des 24-Stunden-Laborbereitschaftsdienstes beim Landesgesundheitsamt zur schnellen Früherkennung von Infektionskrankheiten und einer möglichen Pandemiegefahr ist Niedersachsen beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorreiter. Außerdem haben wir als einziges Bundesland neben Hessen die Mittel für Krankenhausinvestitionen aufgestockt und haben bis Ende 2007 insgesamt 480 Mio. € zur Verfügung gestellt, um unsere Krankenhäuser zu modernisieren. Darüber hinaus sind in Niedersachsen in den vergangenen Jahren rund 120 ambulante Hospizdienste und 14 stationäre Hospize sowie 20 ambulante und stationäre Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern entstanden.
Wir haben, wie versprochen, 2006 das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGÖGD) verabschiedet. Mit dem neuen Psychiatriegesetz, dem Maßregelvollzugsgesetz und der Privatisierung der Landeskrankenhäuser haben wir die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit auch in Zukunft die Qualität der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen nachhaltig sichergestellt wird.